Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Volkshochschule Augsburger Land e.V. , Holbeinstr. 12, 86150 Augsburg (vhs) und der örtlichen Volkshochschulen im Landkreis Augsburg.

Anmeldung - Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung der Hörerin/des Hörers zu einer Veranstaltung/einem Kurs und der Annahme durch die Volkshochschule Augsburger Land (nachstehend vhs genannt) zustande. Die Anmeldung kann schriftlich per Anmeldeformblatt, durch Eintragung in die Teilnehmerliste, per Fax, per Internet, per E-Mail, persönlich oder telefonisch erfolgen. (Im Falle der telefonischen Anmeldung ist die Bekanntgabe des Bankkontos und der Bank erforderlich - in jedem Falle ist sie verbindlich.) Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet.

Die Teilnahme an Veranstaltungen gilt als Anmeldung. Die Kursgebühr ist auch fällig, wenn Sie trotz Anmeldung den Kurs nicht besuchen. Bei Nichteinlösung einer Lastschrift trägt der Hörer die Gebühr der Bank für die Rücklastschrift (z.Z. € 6,60).

Abmeldung - Rücktrittsgebühr
Eine erfolgte Anmeldung kann bis 4 Werk- bzw. Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn durch eine förmliche Abmeldung rückgängig gemacht werden. In diesem Falle wird die eingezahlte Kursgebühr und eventuelle Materialgebühr abzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von € 5,00 erstattet. Falls keine Abmeldung erfolgt, ist die volle Kursgebühr und eventuelle Materialgebühr für den durch Anmeldung reservierten Kursplatz fällig.

Bei Abmeldung bis 1 Tag vor Kursbeginn kann die Materialgebühr erlassen/erstattet werden.

Wann findet ein Kurs statt? (Rücktrittsvorbehalte)
Die angekündigten Kurse können nur dann stattfinden, wenn die jeweils genannte erforderliche Teilnehmerzahl erreicht wird. Wird die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht, muss der Kurs abgesetzt werden, es sei denn, die Teilnehmer erklären sich bereit, die Kursgebühren der fehlenden Teilnehmer zu übernehmen oder gemeinsam mit dem Kursleiter eine entsprechende Kürzung der Kursdauer zu akzeptieren. Bei übermäßigem Rückgang behält sich die vhs vor, Parallelkurse - geprüft nach der Zumutbarkeit - zusammenzulegen.

Gebühren
Die Gebühren sind bei den jeweiligen Veranstaltungen/Kursen vermerkt. Sie werden durch die Anmeldung fällig und sind vor Veranstaltungs-/Kursbeginn zu begleichen. Bei einem späteren Kurseinstieg ist trotzdem die volle Kursgebühr fällig.

Rückzahlung von Gebühren
Kommt eine Veranstaltung wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters oder aus anderen von der vhs zu vertretenden Gründen nicht zustande, wird die Kursgebühr erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, es sei denn, der vhs ist grobes Verschulden nachzuweisen. Zu beachten ist, dass mangelnde Beteiligung in der Regel erst unmittelbar vor Kursbeginn festgestellt werden kann.

Mahnungen
30 Tage nach Fälligkeit wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

Teilnehmerbescheinigung
Teilnehmer, die einen Kurs regelmäßig besucht haben, erhalten auf Wunsch eine besondere Teilnahmebescheinigung. Die Verwaltungsgebühr beträgt hierfür € 3,00 plus Porto per Briefzustellung.

Haftung
Die Haftung der vhs für Schäden jedweder Art, soweit es sich nicht um aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Tritt die vhs bei Reisen und Fahrten als Veranstalter auf, gelten die allgemeinen Reisebedingungen der vhs. Bei Fahrten und Reisen, in denen die vhs nur als Vermittler auftritt, gelten die Reisebedingungen der jeweiligen Transportunternehmen und Reisebüros.

Sonstiges
Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

Stand: 05.05.2010
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